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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unsere Hinweisgeber-Plattform bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SML Logistik GmbH, SG Erft Logistik Gmbh, TPL Logistik GmbH, Systempartnern und deren Beschäftigten, Kunden, Transportpartnern und ihren Beschäftigten sowie allen weiteren Geschäftspartnern die Möglichkeit, Missstände oder Fehlverhalten, sicher und vertraulich zu melden.

Bei uns steht die Förderung einer transparenten Unternehmenskultur an erster Stelle. Daher ermutigen wir alle, die in unserem Unternehmen oder unserem Umfeld tätig sind, uns Missstände mitzuteilen.

Vielen Dank, dass Sie zur Förderung einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmenskultur beitragen. Ihre Hinweise sind von unschätzbarem Wert, um Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.

Wie können Sie Ihre Hinweise übermitteln? Auf folgenden Wegen können Sie einfach und sicher Ihre Hinweise übermitteln. Wir gewährleisten den Schutz Ihrer Identität und die Vertraulichkeit Ihrer Informationen. Folgen Sie den untenstehenden Schritten, um Ihre Meldung zu machen:

Neben der Nutzung dieser Wege haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei den externen Meldestellen des Bundes – dem Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt – sowie, wenn vorhanden und zuständig, bei den externen Meldestellen der Länder einzureichen.

FAQ - Hinweisgeberschutzgesetz

Welche Hinweise kann ich melden? Welche Vorfälle soll ich melden? Was darf ich melden?

Es können Vorfälle gemeldet werden, die gegen anwendbare Gesetze oder interne Regeln verstoßen, wie insbesondere Korruption, Bestechung (aktives Bestechen oder sich bestechen lassen), Interessenkonflikte, betrügerische Handlungen, Missachtung von Informationssicherheits-/ Datenschutzbestimmungen, sowie sozial oder ethisch unvertretbares Verhalten. Sachverhalte, die keine der oben genannten Kategorien betreffen, melden Sie bitte der zuständigen Stelle wie z.B. direkten Vorgesetzten, der kaufmännischen Leitung, der Personalabteilung, oder der von der Organisation beauftragten Person.

 

Wie gebe ich einen Hinweis? Auf welchen Wegen kann ich Hinweise einreichen?

Mit dem Meldesystem können Mitarbeitende und Externe (wie bspw. Kunden) Gesetzesverstöße vertraulich melden. Meldende Personen erreichen die Meldestelle über den Link auf der Unternehmenswebseite.

 

Wie wird meine Identität gewahrt?

Zur Gewährleistung der Identität der Hinweisgeber haben auf das Emailpostfach der Meldestelle nur die bestellten Personen Zugriff.

 

Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?

Die EU-Richtlinie verpflichtet das Unternehmen den Meldenden über ergriffene oder geplante Schritte zu informieren. Für die Untersuchung des Falls und die anschließende Information der meldenden Person muss laut EU-Richtlinie eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden. Besonders aufwendige Investigationen erlauben, je nach Fall, ein Ausdehnen dieses Zeitraums auf 6 Monate.

 

Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?

Alle Meldungen werden durch die vom Unternehmen beauftragten Personen bearbeitet. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und melden sich per Email zurück, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.

 

Ich habe Sorge, dass ich aufgrund einer Meldung Nachteile oder Repressalien erleide. Inwiefern bin ich geschützt?

Wir behandeln eingehende Hinweise vertraulich. Außerdem dulden wir keine Repressalien gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben und verantwortungsvoll mögliche Verstöße an uns berichten. Wenn wir einem Hinweis nachgehen, achten wir ebenfalls auf die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person(en).

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